ZWS in Wiesbaden

Christian @, Montag, 08.10.2007 (vor 6961 Tagen) @ René

Hallo René,

» Eine ZWS-Satzung in Wiesbaden konnte ich ebenso nicht finden. Da die Stadt
» ein Spektrum der sonstigen Satzungen veröffentlicht hat, gehe ich davon
» aus, daß sie keine ZWS erheben.
»
» Eine Garantie kann dir allerdings nur das dortige Steueramt geben.

Kann ich Dir nur zustimmen - und manche Städte "schämen" sich für ihre ZWSt - sie stellen alles ins Netz, aber die ZWStS nicht.

Kfz-Zulassung - § 46 Abs.2 FZV lautet: "Örtlich zuständig ist, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, die Behörde des Wohnorts, bei mehreren Wohnungen des Ortes der Hauptwohnung im Sinne des Melderechtsrahmengesetzes, ....

Kein Wort von Wohnsitz:-) :-P :-D ;-) :-(.

Gruß

Christian


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