ZWSt und Kindergeld: Hauptwohnsitz ändern?

Christian @, Montag, 15.10.2007 (vor 6518 Tagen) @ Uschi

Hallo Uschi,
wenn die Tochter, nur um die ZWSt zu umgehen, die Hauptwohnung in Konstanz anmeldet, handelt sie rechtswidrig. Das Meldegesetz regelt, wer sich wann, wie und wo zu melden hat - es ist keine Einrichtung zur Umgehung (übrigens auch nicht zu Erhebung) der Zweitwohnungsteuer. Und mit dem Kindergeld hat das auch nichts zu tun. Die Tochter dürfte auch nicht unterhaltspflichtig sein sondern allenfalls -bedürftig/-berechtigt. Unterhaltspflichtig sind die Eltern.
Die Tochter hat auch keine Zweitwohnung in Konstanz, sie ist dort mit Nebenwohnung gemeldet. Eine Zweitwohnung hätte sie dort nur, wenn sie auch die Hauptwohnung als Erstwohnung innehätte. Das scheint aber nicht der Fall zu sein,
Was eine Wohnung ist, steht nicht in der (übrigens verfassungswidrigen) Satzung, Nach meiner Auffassung (und der einiger Gerichte) ist ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft keine Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf im steuerrechtlichen Sinn.
Wie die Stadt Konstanz in solchen Fällen die „Kaltmiete ermittelt, steht nicht in der Satzung. Mehr als 1.625 EURO ZWSt können pro Jahr aber nie anfallen, egal wie viel Aufwand man für eine Zweitwohnung betreibt.
Mit ihrer (wie ich schon sagte, verfassungswidrigen) Satzung dürfte die Stadt Konstanz - wenn alles mit rechten Dingen zugeht -, vor einem baden-württembergischen Gericht nur auf die Schnauze fallen, wenn damit eine Person, die nur eine einzige Wohnung innehat, zur Zweitwohnungsteuer herangezogen wird, nur weil es sich um die Nebenwohnung dieser Person handelt. Das wäre Willkür und damit ein Verstoß gegen Art 4 Abs. 1 Grundgesetz.
Noch Fragen>
Gruß
Christian


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