ZWSt und Kindergeld: Hauptwohnsitz ändern?

Christian @, Dienstag, 16.10.2007 (vor 6029 Tagen) @ Uschi

Hallo Uschi,

Ärger mit der Stadt Konstanz wird es trotzdem geben.

Denn obwohl in der Satzung steht:
„Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung, die jemand neben einer außerhalb oder innerhalb des Stadtgebiets gelegenen Hauptwohnung im Stadtgebiet zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfs innehat.“
wird das Kassen und Steueramt der Stadt Konstanz behaupten, die Nebenwohnung (Begriff aus dem Melderecht) sei eine Zweitwohnung und die Zweitwohnungsteuer verlangen.

Eine vergleichbare Satzung haben z.B. die Städte Dresden, Rostock und Neubrandenburg, und die sind mit ihrer Zweitwohnungsteuer bei Studierenden, die zu Hause bei den Eltern wohnen und dort mit Hauptwohnung gemeldet sind, vor Gericht gescheitert.

Gruß
Christian


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