Köln liefert eigenes Argument gegen die Zweitwohnsteuer

Christian @, Montag, 15.10.2007 (vor 6642 Tagen) @ Peter

Hallo Peter,
was soll das bitte beweisen>
Der verlinkte § 13 des Meldegesetzes ist veraltet (gilt seit 2005 nicht mehr) und die Auskunft/Erläuterung der Stadt stimmt auch - allerdings nur für Personen, die mit alleiniger oder Hauptwohnung in Köln gemeldet sind. Das hätte man der Klarheit halber besser gleich dazu geschrieben, denn deutlich wird es erst, wenn man auf abmelden klickt.
Da steht dann:
„Sie müssen sich nur abmelden, wenn Sie ins Ausland wegziehen, Ihren Nebenwohnsitz auflösen oder kein fester Wohnsitz mehr besteht.“
Das mit dem „Nebenwohnsitz auflösen“ ist natürlich falsch. Es muss heißen „aus Ihrer Nebenwohnung ausziehen“ - aber das lernen die Kölner wohl nie.
Und subkulturell ist in Köln zwar vieles - aber nicht die Verwaltung, die ist nur schlecht erzogen.
Von einer Täuschung kann hier trotzdem nicht die Rede sein. Und was das mit der Möglichkeit einer rückwirkenden Abmeldung zu tun haben soll, ist mir nicht ganz klar. Diese „Beweissicherung“ kannst Du knicken und in die Tonne werfen - es sei denn, Du willst die Stadt Köln wegen missbräuchlicher Verwendung des Begriffs „Nebenwohnsitz“ verklagen.
Wer wegen der ZWSt Stress mit dem Kasse- und Steueramt Köln hat und den Rechtsweg nicht scheut, soll sich lieber hier melden. Da gibt es dann andere Tipps.
Gruß
Christian


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