Köln liefert eigenes Argument gegen die Zweitwohnsteuer
Hallo Peter,
ob der Mensch von Natur aus dem Guten oder Bösen zugeneigt ist, wäre eine mehr philosophische Frage, die ich so gar nicht aufgreifen wollte. Deswegen sagte ich, die Verwaltung sei schlecht erzogen. Dass sie erst einlenkt, wenn man sie überführt hat, ist doch ein schlagender Beweis für meine Behauptung von der unerzogenen Verwaltung - egal ob der Mensch (also auch der „Verwaltungsmensch“) nun von Natur aus gut oder böse ist..
Aber der Auslöser war deine „Beweissicherung“ bezüglich der Informationen zum Melderecht. Die sind zwar nicht ganz korrekt, aber eine betrügerische Absicht kann man damit nicht beweisen. Und der angezogene § des MG NW ist nun mal veraltet. Daran ändert sich nichts
Und was heißt schon „per Brief ordentlich abgemeldet“> Für die Abmeldung einer Nebenwohnung gibt es ein Formblatt, das bei einer „ordentlichen Abmeldung“ wohl Verwendung finden sollte. Allerdings müsste eine „außerordentliche“ Abmeldung auch greifen (zumindest bei einer bürgernahen, gut erzogenen Verwaltung). Ich befürchte nur, dass viele zwar ihre Zweitwohnung beim Kassen- und Steueramt „ordentlich“ abmelden, nicht aber ihre Nebenwohnung beim Einwohnermeldeamt, die so dann ganz plötzlich wieder zur Zweitwohnung wird bzw. eine solche bleibt. Da ist der § 8 der Kölner Satzung ganz sicher irreführend, und Vorsatz darf man dabei getrost annehmen. Aber deswegen Betrug>
Ansonsten: Von klein beigeben halte ich auch nichts, werde es auch nie empfehlen - wie sonst sollte eine Verwaltung zur Umkehr bewogen werden. Trotzdem halte ich es für besser/zweckmäßiger usw. gegen die verfassungswidrigen Satzungen selbst vorzugehen, die aus dem Nutzen einer Nebenwohnung das Innehaben einer Zweitwohnung machen. Das beendet den Spuk sicherer und zuverlässiger als erfolgreiche Klagen in ein paar Einzelfällen bei „betrügerischer“ Steuerfestsetzung.
Außerdem, eine zu 80 % erledigte Klage kann in der Hauptsache immer noch zur Bestätigung der (vermeintlichen) Rechtmäßigkeit der Zweitwohnungsteuer führen. Gelesen habe ich von diesen Prozessen leider noch nichts. Gibt es schon eine Entscheidung> Datum und Aktenzeichen genügen, dann lasse ich mir das Papier vom VG Köln notfalls zusenden.
Das Problem liegt ja - zumindest in NRW und BY - nicht bei den kommunalen Verwaltungen alleine. Solange Gerichte mit nicht rechtsfehlerfreien Entscheidungen Satzungen wie die Kölner für rechtmäßig erklären, warum sollten da die Kölner in ihrem Tun innehalten oder dies als verwerflich erkennen> Und solange die Landespolitik die Hände in die Taschen steckt und, mit Hinweis auf gerichtliche Entscheidungen, die Kommunen gewähren lässt, bzw. noch dazu treibt, warum sollten da die Kölner in ihrem Tun innehalten oder dies als verwerflich erkennen> Der Kämmerer braucht eben Geld.
Und die Richter> Die sind eben …. unabhängig. Einen tiefer gehenden Kommentar zur Spruchpraxis (Plural: Sprüchepraxis>) spare ich mir.
Gruß
Christian
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