Zweitwohnungssteuer Köln

Yvonne Winkler @, Donnerstag, 18.10.2007 (vor 6445 Tagen) @ Bifi

Hallo Bifi,

Im Grunde bist Du das klassische Zweitwohnungsteueropfer. Verheiratet ist nicht verlobt oder lebensgefährtenmäßig verbandelt. Da führt kein Weg rein.

Einkommensteuer hat mit Zweitwohnungsteuer aber schon gar nichts zu tun.

Sonst gilt das unter dem Posting nach Dir (Gabriele) Gesagte.

Gruß
YW


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion