Zweitwohnungssteuer Köln

Christian @, Freitag, 26.10.2007 (vor 6436 Tagen) @ Bifi

Hallo,
wie Yvonne schon schreibt - das klassische Zweitwohnungsteueropfer.
Es gibt nur eine einzige Möglichkeit: Gegen die grundsätzliche Rechtswidrigkeit der Kölner Satzung klagen! Denn auch wenn NRW-Gerichte etwas anderes erkennen: Die Kölner Satzung ist nun Mal keine wirksame Rechtsgrundlage für die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Man kann auf dieser Grundlage eine fundierte Klage erheben. Aber der Rechtsweg führt in diesem Fall mindestens bis zum Bundesverwaltungsgericht. Was im Endergebnis durchaus erfolgreich sein kann, denn eine unwirksame Rechtsgrundlage kann auch dann nicht zur Besteuerung führen, wenn der eigentliche Steuertatbestand erfüllt wäre. Außerdem wäre der Steuerbescheid bis zu einer Entscheidung offen, und es ist durchaus möglich (und zu hoffen), dass Satzungen, die an das Melderecht anknüpfen wegen anderer Klagen, die bereits beim BVerwG anliegen, für rechtswidrig erklärt werden.
Da die ZWSt in Deinem Fall auf 8 Monate begrenzt und daher überschaubar ist, stellt das eher eine Prinzipien- denn eine Kostenfrage dar. Da fällt es eventuell leichter, der Stadt Köln einen Rechtsbruch durchgehen zu lassen … Als Angehöriger der zuständigen Bezirksregierung (u.a. zuständige Aufsichtsbehörde) wüsste ich allerdings, was ich zu tun hätte. Nach dem Motto: Steter Tropfen höhlt den Stein.
Noch Fragen>
Gruß
Christian


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