ZWS in Köln - rückwirkend

Wolfgang @, Donnerstag, 18.10.2007 (vor 6057 Tagen) @ Gabriele

Hallo Gabriele,

ich kann Dir nicht Sagen, wie es in Köln angewandt ist. Aber in München ist die Steuer ab den nächsten Monat ersten fällig, wenn der Tatbestand erfüllst ist. Das heist die Steuer wird ab dem Zeitpunkt erhoben, ab dem Du den Tatbestand erfüllst.
Nach der Entscheidung des Bundesverfasungsgereichtes ist es nicht entscheidend, wie lange du die Die Wohnung für eigene Zweche nutzt, sondern allein die Nutzungsmöglichkeit ist entscheidend. In Bayern wirst du sogar bei einer Nutzung unter einem Monat zur Zweitwohnungsteuer veranlagt, wenn Du die Wohnung in deinem Eigentum hast.
Aus diesen Grund ist für jeden Fall die Satzungen zu prüfen und inwiefern eine mögliche Ungleibehandlung gegeben ist.
Das Münchner Verwaltungsgericht hat einen nicht verheiratetenn Vater zur Zweitwohnungsteuer veranlagt, weil er zugibt, daß sich er um seine Kinder und deren Mutter kümmert.
Tut mir leid, daß ich Dir keine bessere Antwort geben kann.
Aber wir müssen weiter kämpfen

Viele Grüße
Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion