ZWS in Köln - rückwirkend

Christian @, Donnerstag, 25.10.2007 (vor 6050 Tagen) @ Gabriele

Hallo Gabriele,

nun komme ich leider erst jetzt dazu, zu antworten.

Also, das Kommunalabgabengesetz NRW kennt auch die 4-Jahresfrist und bringt somit keine Hilfe bei Deiner Frage.

Ansonsten fände ich das schon interessant:
- Zwei Wohnungen, die zweifelsohne „innegehabt“ werden,
- wobei die Nebenwohnung die Erst- und die Hauptwohnung die Zweitwohnung sein dürfte.
- Als Deinen alleinigen Wohnsitz (steuerlich und bürgerlich-rechtlich) würde ich als Außenstehender erst Mal die Stadt Köln ansehen.
- Die Satzungen beider Städte (Köln und München) sind verfassungswidrig.
Damit könnte man das Verwaltungsgericht Köln glatt in den Rhein treiben. Ob das allerdings direkt zum gewünschten Erfolg führt, bezweifle ich. Aber allein wegen der Rechtswidrigkeit der Kölner Satzung sollte man kratzen. Das sehe ich wie Yvonne und Tilly (dessen/deren> Namensvetter mit unbotmäßigen Städten nicht gerade zimperlich umging).

Außerdem, wenn Du 2005 die Erklärung zur ZWSt ausgefüllt und abgegeben hast, und sich an Deinen Lebens- und Wohnverhältnissen in Köln nichts geändert hat, kann die Stadt ja diese alte Erklärung nutzen und muss keine neue anfordern. Das ist pure Schikane. Sollte man anmahnen.

Meine Empfehlung: Nicht nachgeben! Das rentiert sich sogar bei einem verlorenen Verfahren, wenn dadurch der Steuerbescheid so lange wie möglich offen gehalten werden kann. Beispielsweise könnten die Satzungen, die an das Melderecht anknüpfen (so wie die Kölner), schon 2008 vom BVerwG gekippt werden. Und dann verliert (nicht nur) die Stadt Köln schlagartig das Interesse an der ZWSt.

Noch Fragen>

Gruß

Christian


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