ZWS bei Studenten

René ⌂ @, Sonntag, 28.10.2007 (vor 6435 Tagen) @ Birgitt

» Soll meine Schwester die Summe direkt bezahlen und dann den Widerspruch einlegen>

Das Einlegen des Widerspruches entbindet erst einmal nicht von der Zahlungsverpflichtung. Der Widerspruch ist wichtig - und hat binnen eines Monats ab Zugang des Schreibens zu erfolgen. Die Überweisung in der darin aufgelisteten Frist.

Bei offensichtlichem Irrtum soll es Gemeinden geben, die auch bei einem telefonischen Hinweis der Sache schnell nachgehen und einen neuen Bescheid versenden. Soll heißen: ehe man den Widerspruch einlegt, kann man ja mal freundlich auf den Irrtum hinweisen, sofern man noch ein paar Tage Frist übrig hat. Wenn man Glück hat, ist es dann erledigt - und wenn sie Stadt es ignoriert, kann man immer noch den schriftlichen Widerspruch abschicken.

» Die qm-Zahl ist unrealistisch

Bei der Wohngröße gilt jedoch zu beachten, daß auch Gemeinschaftsräume anteilig mit berücksichtigt werden (können) (siehe [link=http://zweitwohnsitzsteuer.de/>page=8]Häufig gestellte Fragen[/link], Stichwort: WG). Am Nebenwohnsitz wirst du vermutlich auch sanitäre Anlagen oder die Küche in Anspruch nehmen ...

» Welche Konsequenzen drohen, wenn meine Schwester nur den Widerspruch (Einschreiben mit Rückschein ist Pflicht) einlegt, aber nicht zahlt>

Du kannst das Schreiben auch persönlich vorbeibringen. Wenn du nicht zahlst, kann die Stadt dir Mahnungen zusenden bzw. Verzugszinsen verlangen ...


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