Steuer für ZWS

Yvonne Winkler @, Freitag, 16.11.2007 (vor 6922 Tagen) @ Alice

Also ehrlich gestanden hört sich das nach "Um die Ecke gedacht" an oder wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass.
Hauptwohnung ist da, wo man seinen Lebensmittelpunkt hat und idR einer Arbeit nachgeht.
Wenn man rauszieht aus der Stadt, weil die Mieten innerhalb zu hoch sind, dann ist das jedermanns Privatvergnügen. Fahrtkosten werden nach dem Einkommensteuerrecht veranlagt.
Das hat mit der Zweitwohnungssteuer nichts zu tun. Wozu eine weitere Wohnung bei den Eltern vorgehalten wird, leuchtet nicht ein, zumal, wenn man dort in Wirklichkeit nicht wohnt.
Die würde ich eher abmelden, als beibehalten, denn in Wirklichkeit handelt es sich bei der Wohnung der Eltern nicht um die Hauptwohnung, sondern wenn überhaupt, allenfalls um die Nebenwohnung, wofür nach den Kölner Verhältnissen Zweitwohnungsteuer zu zahlen wäre.

yw


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