Steuer für ZWS

Yvonne Winkler @, Sonntag, 18.11.2007 (vor 6463 Tagen) @ alice

Welche Gründe man hat, interessiert das Melderecht überhaupt nicht.
Man hat sich so zu melden, wie es den melderechtlichen Verhältnissen entspricht. Nach der Fallschilderung kommt Köln als Wohnort überhaupt nicht in Betracht, denn das Fahrzeug ist dort zu melden, wo man seine Hauptwohnung hat.

Ob die Nummernschilder behalten werden wollen oder man irgendwelche Werbungskosten absetzen kann oder nicht, ist völlig nachrangig und für das Melderecht bedeutungslos.

Werbungskosten sind eine Einkommensteuerfrage. Da empfehle ich den Besuch eines Steuerberaters.

Gruß Yvonne


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