ZWS rostock - student

kampfkobold @, Freitag, 16.11.2007 (vor 6030 Tagen)

hallo..
ich weiß, ich hätte mich schon vor ewigkeiten bei der stadt wegen der steuererklärung melden sollen - hab ich aber vergessen :-(

nun kam heut der bescheid "durch schätzung"...

auf dem beiblatt zur steuererklärung steht folgender absatz (zitat)

wichtigste grundsätze zur steuerpflicht, ...
wenn sie eine nebenwohnung (ich kürz das mal mit nw ab) zu studienzwecken innehaben.
für nw von studenten in wohngemeinschafte, wohnungen oder den meisten wohnheimen wird die zws festgesetzt, auch wenn zur zws-erhebung von studenten, die am hauptwohnsitz keine "erstwohnung" innehaben derzeit in einzelnen bundesländern eine nicht einheitliche und teilweise widersprüchliche rechtsprechung besteht. die hansestadt rostock führt zur klärung dieser strittigen frage und ferner zur klärung, ob bei bafög-empfängern ermäßigungs- oder befreiungstatbestände vrzusehen sind, ein revisionsverfahren beim bundesverwaltungsgericht. (az 9c 13.07. bis 15.07."

wenn ich das, was ich bisher gelesen habe, richtig verstanden habe, gilt die zws als so genannte "luxussteuer" .. wo bitte schön habe ich als student luxus>!
desweiteren interessiert mich, diese sache aus dem absatz, von wegen keine "erstwohnung" innehaben. ich bin bereits vor 2jahren bei meinen eltern ausgezogen, dort aber hauptwohnsitzlich gemeldet, wegen der versicherungen...
seit dem zeitpunkt habe ich also keine erstwohnung mehr, oder>!

eine andere sache.. es handelt sich also, um ein schwebendes verfahren.. muss ich dann zahlen oder kann ich in berufung darauf auch ersteinmal widerspruch oder ähnliches einlegen>>

ähnlich verhält es sich bei meiner freundin.. (wir teilen uns die wohnung...) sie ist in einer kostenpflichtigen (!!!) ausbildung, bezieht bafög ...

bitte helft uns!!! danke


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