ZWS rostock - student

Yvonne Winkler @, Sonntag, 18.11.2007 (vor 6016 Tagen) @ kampfkobold

Die Zweitwohnungsteuer ist eine Aufwandsteuer...
Erstmal Widerspruch begründen....
-zahlen muss man vorerst

"Ich beantrage das Ruhen des Verfahrens, bis über das Revisionsverfahren AZ: …. vor dem Bundesverwaltungsgericht entschieden ist."

Gruß
Yvonne


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