ZWS rostock - student

Yvonne Winkler @, Sonntag, 18.11.2007 (vor 6028 Tagen) @ kampfkobold

Wenn es ein Bescheid ist (mit Rechtsbehelfsbelehrung), dann muss auf jeden Fall dagegen Widerspruch eingelegt werden, wenn er nicht bestandskräftig werden soll.

Argumentation mit der nicht innegehabten Erstwohnung etc..
Im Grunde ist deine Meldesituation schon falsch, wenn Du bei den Eltern ausgezogen bist und das nur der Versicherung wegen als Erstwohnung beibehalten hast, ohne Not. Dann ist das nämlich keine Haupt (ERst)wohnung, sondern allenfalls eine Neben (Zweit)wohnung.

Antrag auf Ruhen des Verfahrens, bis das Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht entschieden wurde.

Das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht läuft. Wir warten alle gespannt, in welche Richtung die Rechtsprechung geht.

Zweitwohnungsteuer - Luxussteuer> Kann man so sicher nicht sagen.

Gruß
Yvonne


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