Zweitwohnsitzsteuer auch rückwirkend?

Y.Winkler, Mittwoch, 22.03.2006 (vor 6895 Tagen) @ Christin

» Kann die Stadt rückwirkend ein Steuer erheben. In meinem Fall wurde
» 01.01.2003 eine Steuer erhoben. Nun sind 3 Jahre vergangen. Ich wußte bis
» zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt nicht das es ein Amtsblatt gab, wo sie
» das veröffentlicht haben. Die hätten mich doch in den 3 Jahren mal
» anschreiben können oder> Schließlich bekomme ich meine Unterlagen für die
» Einkommenssteuererklärung auch zu geschickt, wenn ich veranlagt werden.
» >>>

Hat die Stadt jetzt rückwirkend veranlagt für die letzten drei Jahre oder hat sie 2003 das erste mal veranlagt und Sie die nächsten zwei Jahre vergessen, kein Folgebescheid>
Ein Amtsblatt gibt es überall und was dort veröffentlicht ist, wird als bekannt vorausgesetzt. Die Zweitwohnungssteuersatzung von Essen ist, soweit ich mich erinnere, vom VG Gelsenkirchen als verfassungswidrig angesehen worden. Vielleicht sollten Sie sich damit mal näher befassen, um festzustellen, seit wann eine rechtlich wirksame Satzung seitens der Stadt Essen besteht.

Gruß

Yvonne Winkler


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