Zweitwohnsitzsteuer auch rückwirkend?
» » Kann die Stadt rückwirkend ein Steuer erheben. In meinem Fall wurde
» » 01.01.2003 eine Steuer erhoben. Nun sind 3 Jahre vergangen. Ich wußte
» bis
» » zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt nicht das es ein Amtsblatt gab, wo sie
» » das veröffentlicht haben. Die hätten mich doch in den 3 Jahren mal
» » anschreiben können oder> Schließlich bekomme ich meine Unterlagen für
» die
» » Einkommenssteuererklärung auch zu geschickt, wenn ich veranlagt werden.
» » >>>
»
» Hat die Stadt jetzt rückwirkend veranlagt für die letzten drei Jahre oder
» hat sie 2003 das erste mal veranlagt und Sie die nächsten zwei Jahre
» vergessen, kein Folgebescheid>
» Ein Amtsblatt gibt es überall und was dort veröffentlicht ist, wird als
» bekannt vorausgesetzt. Die Zweitwohnungssteuersatzung von Essen ist,
» soweit ich mich erinnere, vom VG Gelsenkirchen als verfassungswidrig
» angesehen worden. Vielleicht sollten Sie sich damit mal näher befassen, um
» festzustellen, seit wann eine rechtlich wirksame Satzung seitens der Stadt
» Essen besteht.
»
» Gruß
»
» Yvonne Winkler
Hallo Frau Winkler
vielen Dank für Ihre Hilfe. Die Steuererklärung wurde mir erst letzten Monatz zu gesandt. Für die gesamten 3 Jahre rückwirkend soll ich nun zu meiner Wohnung Auskünfte geben. Falls ich dann einen Bescheid bekomme in dem ich für 3 Jahre nachzahlen soll ist dieses denn rechtens> Wann verjährt so etwas. Gibt es denn keine Fristen an die sich die Stadt halten muß>
Noch mal vielen Dank!!!
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- Zweitwohnsitzsteuer auch rückwirkend? -
Christin,
21.03.2006
- Zweitwohnsitzsteuer auch rückwirkend? -
Y.Winkler,
22.03.2006
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Christin,
04.04.2006
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Yvonne Winkler,
04.04.2006
- Zweitwohnsitzsteuer auch rückwirkend? - Christin, 05.04.2006
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Yvonne Winkler,
04.04.2006
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Christin,
04.04.2006
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Y.Winkler,
22.03.2006