ZWS bei Lebensgemeinschaft
Frage:
Die ZWS fällt ja nicht für Verheiratete an.
Weiß jemand, ob man als "eheähnliche Lebensgemeinschaft" Chancen hat, dass ein Widerspruch erfolgreich ist, vielleicht auch mit dem Argument, dass eine Ehe in der Zukunft geplant ist:
Partnerin wohnt am Hauptwohnsitz, Partner ist im Mietvertrag eingetragen und hat eine Nebenwohnung am Arbeitsort, wo jetzt die ZWS erhoben werden soll.
Ulrich
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ulrich,
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_,
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