ZWS bei Lebensgemeinschaft
Hallo Sabine,
vorab eine vielleicht bittere, aber unabänderliche Wahrheit zur Rechtslage:
[blockquote]Die Ehe im Sinne von Artikel 6 Abs 1 GG ist das auf Dauer angelegte und zuvor staatlich beurkundete Zusammenleben von Mann und Frau in einer umfassenden, grundsätzlich unauflösbaren Lebensgemeinschaft. Diese - und nur diese - rechtliche Institution schützt Art. 6 Abs 1 GG - von der Eheschließung über das Eheleben bis zur Ehescheidung.
Die Ehe wird erst durch das Recht hervorgebracht und ist durch das Recht geschützt.
Von daher hat die Stadt Mainz in diesem Fall das Recht auf ihrer Seite. Der Widerspruch war damit von vorneherein aussichtslos und die Zurückweisung stellt keine Diskriminierung dar.
Auch die Fristsetzung für die Zurücknahme des Widerspruchs ist keine Erpressung, sondern allenfalls eine rechtliche Formalität.[/blockquote]
Ob der Bescheid der Stadt Mainz ansonsten rechtsfehlerfrei ist, kann ich nicht bewerten, da ich weder den Widerspruch noch den Bescheid kenne. Da aber die Städte sich im Allgemeinen bei derartigen Dingen selbst überholen, gehe ich davon aus, dass er mängelbehaftet und damit anfechtbar ist. Das zu beurteilen, sollte man aber einem Rechtsanwalt überlassen (siehe unten).
So wie der Sachverhalt geschildert ist, kommt ein Ummelden der Wohnungen - derzeitige Hauptwohnung als Nebenwohnung und Mainz als Hauptwohnung - nicht in Frage.
Das Umwandeln der Mainzer Nebenwohnung in eine Hauptwohnung wäre melderechtlich möglich - kann aber vielleicht andere Kosten (Versicherungen usw.) mit sich bringen - prüfen! Wäre die schnellste Möglichkeit. Die bisher aufgelaufene Zweitwohnungabgabe wäre dann aber auch zu entrichten.
Die Entscheidung, die sonst noch bleibt, ist damit,
- Umziehen, wie bereits angekündigt und die bis dahin auflaufende Zweitwohnungabgabe zahlen oder:
- die Lebens- und Wohnverhältnisse belassen, wie sie sind und klagen (aber richtig, und nicht auf Gleichstellung mit der Ehe).
Eine Klage ist nicht aussichtslos, aber es kann Jahre dauern und immer wieder Rückschläge geben. Auf jeden Fall empfehle ich aber, einen Rechtsanwalt zu bevollmächtigen, der das übernimmt. Und die Fristen sind unbedingt zu beachten.
In Frankfurt kann ich einen Rechtsanwalt empfehlen, der da bereits Erfahrung hat.
Gruß
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- ZWS bei Lebensgemeinschaft -
ulrich,
26.03.2006
- ZWS bei Lebensgemeinschaft -
_,
27.03.2006
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Sabine,
22.06.2006
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_,
27.03.2006