ZWS bei Lebensgemeinschaft

Sabine, Donnerstag, 22.06.2006 (vor 6952 Tagen) @ ulrich

» Frage:
» Die ZWS fällt ja nicht für Verheiratete an.
» Weiß jemand, ob man als "eheähnliche Lebensgemeinschaft" Chancen hat, dass
» ein Widerspruch erfolgreich ist, vielleicht auch mit dem Argument, dass
» eine Ehe in der Zukunft geplant ist:
» Partnerin wohnt am Hauptwohnsitz, Partner ist im Mietvertrag eingetragen
» und hat eine Nebenwohnung am Arbeitsort, wo jetzt die ZWS erhoben werden
» soll.
» Ulrich

Ist zwar jetzt schon eine Weile her deine Frage, aber hier noch eine Ergänzung. Mein Lebensgefährte wohnt seit 1,5 Jahren in Mainz zur Untermiete,weil er keine Arbeit bekommt,wo wir gemeinsam unseren Hauptwohnsitz haben. Da er die "Wohnung"(Zimmer mit Kochnische, Gemeinschaftsdusche und -toilette) nur beruflich nutzt (Arbeit in Frankfurt), hatte er Einspruch eingelegt.
Heute kam die ehrenwerte Antwort der Stadt Mainz: weil wir nicht verheiratet sind, kommt eine Befreiung für ihn nicht in Betracht. Ich finde das eine Diskriminierung. Und dann noch eine nette kleine Erpressung: Er hat jetzt einen Monat Zeit, den Einspruch zurück zu nehmen, ansonsten wird er vom Stadtrechtsausschuss zurückgewiesen und er darf die Kosten des Verfahrens tragen. Unser Fazit: wir schauen uns nach einer Wohnung woanders um, einzige Möglichkeit dieser Abzocke zu entgehen.:-(


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion