rückzahlung

Yvonne Winkler @, Mittwoch, 21.11.2007 (vor 6724 Tagen) @ mdee

Fall der klassischen Zweitwohnung. Frage ist, fallen gemäß der Satzung die Datschen darunter>

10 Jahre rückwirkend erscheint mir reichlich wagemutig. Werfen Sie mal einen Blick ins Kommunalabgabengesetz von Brandenburg. Sollte mich wundern, wenn es da eine längere Rückwirkung als vier Jahre gibt.

Gruß
Yvonne Winkler


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