rückzahlung

René ⌂ @, Donnerstag, 22.11.2007 (vor 6665 Tagen) @ mdee

Hallo,

» - ZWS wurde in diesem Landkreis 2004 eingeführt
» [..] sondern 10 Jahr rückwirkend, also ab 1994

Ähm, irgendwie verstehe ich das Anliegen überhaupt nicht.

1. Auf welcher Grundlage wollen sie die Steuer vor 2004 erheben, wenn die Satzung erst ab 2004 in Kraft war>
2. Wenn ich das Kommunalabgabengesetz richtig gelesen habe, gelten in Brandenburg auch vier Jahre Verjährung. Käme man also bei 2003 an.
3. 1994 liegt schon 13 Jahre zurück. Mehr als nur 10 Jahre.

Nebenbei: eigentlich erheben Landkreise keine Abgaben, sondern die Gemeinden. Von daher wäre die Nennung der Gemeinde nicht schlecht, einerseits um die in die Städtebank aufzunehmen, andererseits um dem Mysterium auf die Spur zu kommen.

Solltest du ein amtliches Dokument haben, in denen 13 Jahre Steuer rückwirkend verlangt werden, würde ich mich über die Zusendung einer anonymisierten Variante freuen.


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