rückzahlung
Die Frage, ob die ZWS in diesem Fall zutrifft, hat sich für mich nach dem durchlesen der FAQs erledigt. Alle Kriterien sind zutreffend. Die ZWS ist also zu zahlen.
Vielen Dank für den Hinweis, das Kommunalabgabengesetz zu lesen. Leider konnte ich daraus trotzdem keine weiteren Infos entnehmen, wie groß der Zeitraum für eine Rückzahlung sein darf.
Die 10-Jahres-Frist scheint mir jedoch auch sehr willkürlich und übertrieben. Ich werde mich m weitere Informationen sowie Begründungen bemühen.
Für weitere Anmerkungen und Tipps wär ich sehr dankbar!
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mdee,
21.11.2007
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Yvonne Winkler,
21.11.2007
- rückzahlung - mdee, 22.11.2007
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René,
22.11.2007
- rückzahlung - mdee, 04.12.2007
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Yvonne Winkler,
21.11.2007