Widerspruch einlegen

Yvonne Winkler @, Montag, 03.04.2006 (vor 7031 Tagen) @ Norman

nur wird für diesen zeitraum eine
» zweitwohnsitzsteuer erhoben(habe am samstag die "erklärung zur
» zweitwohnsitzsteuer" zum ausfüllen erhalten).

Grundlagenbescheid abwarten und dann binnen der Widerspruchsfrist (Rechtsbehelfsbelehrung muss am Ende des Bescheids angefügt sein) schriftlich den Widerspruch bei der erlassenden Behörde einlegen.


» nun, ich beziehe bafög, zwar nicht sehr viel, aber immerhin und ich teile
» natürlich mit vielen die ansicht, dass in diesem fall die zws eine
» frechheit ist. nach all den beiträgen die ich hier gelesen habe, sollte
» mein nächster schritt wohl sein, einen widerspruch zu erheben.

ja

» mir stellt sich nur die frage, wie ich so etwas formal korrekt mache.

siehe oben

Gruß
Yvonne Winkler


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