Widerspruch einlegen
nur wird für diesen zeitraum eine
» zweitwohnsitzsteuer erhoben(habe am samstag die "erklärung zur
» zweitwohnsitzsteuer" zum ausfüllen erhalten).
Grundlagenbescheid abwarten und dann binnen der Widerspruchsfrist (Rechtsbehelfsbelehrung muss am Ende des Bescheids angefügt sein) schriftlich den Widerspruch bei der erlassenden Behörde einlegen.
» nun, ich beziehe bafög, zwar nicht sehr viel, aber immerhin und ich teile
» natürlich mit vielen die ansicht, dass in diesem fall die zws eine
» frechheit ist. nach all den beiträgen die ich hier gelesen habe, sollte
» mein nächster schritt wohl sein, einen widerspruch zu erheben.
ja
» mir stellt sich nur die frage, wie ich so etwas formal korrekt mache.
siehe oben
Gruß
Yvonne Winkler
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Norman,
03.04.2006
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Yvonne Winkler,
03.04.2006
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04.04.2006
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Michael,
04.04.2006
- Widerspruch einlegen - Christian, 10.05.2006
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Michael,
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Yvonne Winkler,
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