Widerspruch einlegen
» zuerstmal vielen dank für die antwort.
» aber:
» nich das wir uns jetzt falsch verstehen...ich habe ein formular zur
» zweitwohnungssteuer erhalten, da sich ausgefüllt binnen 8 wochen
» zurückschicken soll. bei diesem formular werden alle daten, wie kosten un
» dgröße der wohnung bis hin zur bankverbindung und einzugsermächtigung
» abgefragt.
Auf Basis der Daten, die du jetzt angibst, wird dann der Steuerbescheid erstellt. Dieser Steuerbescheid wird dir zugeschickt und ab dann läuft die Widerspruchsfrist.
Du kannst ganz auf Nummer sicher gehen und zunächst keine Bankverbindung angeben/Einzugsermächtigung erteilen. Dann müssen die sich auf jeden Fall melden, sobald die Geld sehen wollen...
Verpflichten können die dich jedenfalls nicht, eine Einzugsermächtigung abzugeben (so viel ich weiß). Klar das die das gerne hätten, wäre halt weniger Arbeit für die, denn wenn du überweist, müssen die den Geldeingang aufwändig überwachen...
gesamter Thread:
- Widerspruch einlegen -
Norman,
03.04.2006
- Widerspruch einlegen -
Yvonne Winkler,
03.04.2006
- Widerspruch einlegen -
Norman,
04.04.2006
- Widerspruch einlegen -
Michael,
04.04.2006
- Widerspruch einlegen - Christian, 10.05.2006
- Widerspruch einlegen -
Michael,
04.04.2006
- Widerspruch einlegen -
Norman,
04.04.2006
- Widerspruch einlegen -
Yvonne Winkler,
03.04.2006