Widerspruch einlegen

Norman @, Dienstag, 04.04.2006 (vor 7079 Tagen) @ Yvonne Winkler

zuerstmal vielen dank für die antwort.
aber:
nich das wir uns jetzt falsch verstehen...ich habe ein formular zur zweitwohnungssteuer erhalten, da sich ausgefüllt binnen 8 wochen zurückschicken soll. bei diesem formular werden alle daten, wie kosten un dgröße der wohnung bis hin zur bankverbindung und einzugsermächtigung abgefragt.

da kommt doch jetzt kein grundlagenbescheid mehr, wenn ich den schinken ausfülle, erhalte ich die quittung auf meinem kontoauszug, oder nicht> wäre jetzt nicht der punkt um einspruch einzulegen und wenn nicht, wann dann>>>

gruß Norman


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