Meldegesetz in Bezug auf ZWsteuersatzung?

Kathi @, Dienstag, 04.04.2006 (vor 6688 Tagen)

Hallo!

Ich studiere zur Zeit in Magdeburg und habe bereits einmal Widerspruch gegen die Zweitwohnungssteuer eingelegt. Mit keinem Erfolg!
Ich habe nach einem halben Jahr erneut die Unterlagen bekommen und möchte gerne weiter Widerspruch einlegen.
Im Gerichtsurteil von Halle habe ich gelesen, dass es dort u.a. eine Chance gab, da in der Satzung nicht genau definiert war, was eine Hauptwohnung ist. In meinem Widerspruchsbescheid bezieht sich das Amt jedoch auf § 8 Abs. 1 Meldegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Bedeutet das, dass ich über diesen Weg jetzt auch keine Chance mehr habe oder müßte die Klausel für eine Definition der Hauptwohnung in der Satzung stehen> Und wenn ich es von der finanziellen Seite her sehe, wo liegt den in MD das Existenzminimum> Richtet sich das nach dem SGBII>

Vielen Dank im Voraus!
Kathi


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