Meldegesetz in Bezug auf ZWsteuersatzung?
Hallo Kathi,
» Ich studiere zur Zeit in Magdeburg und habe bereits einmal Widerspruch
» gegen die Zweitwohnungssteuer eingelegt. Mit keinem Erfolg!
Danach hätte man klagen müssen....stand doch bestimmt im Widerspruchsbescheid>
» Ich habe nach einem halben Jahr erneut die Unterlagen bekommen und möchte
» gerne weiter Widerspruch einlegen.
Kommt mir komisch vor, da ein weiterer Widerspruch eigentlich nicht möglich ist. Der weitere Bescheid ist Folgebescheid und kann nicht mehr angegriffen werden.
(Aber ohne die Unterlagen eingesehen zu haben, könnte ich dazu nichts Verbindliches sagen.)
» Im Gerichtsurteil von Halle habe ich gelesen, dass es dort u.a. eine
» Chance gab, da in der Satzung nicht genau definiert war, was eine
» Hauptwohnung ist.
Es war nicht definiert, was Hauptwohnung und was Nebenwohnung ist. Wenn die Satzungen identisch waren (Halle hat ja inzwischen eine neue gefertigt, die aber noch nicht veröffentlicht ist), dann hätte man sicher auch in Magdeburg eine Chance gehabt, (aber die Magdeburger Satzung kenne ich nicht.)
In meinem Widerspruchsbescheid bezieht sich das Amt
» jedoch auf § 8 Abs. 1 Meldegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Bedeutet
» das, dass ich über diesen Weg jetzt auch keine Chance mehr habe oder müßte
» die Klausel für eine Definition der Hauptwohnung in der Satzung stehen>
Und
» wenn ich es von der finanziellen Seite her sehe, wo liegt den in MD das
» Existenzminimum> Richtet sich das nach dem SGBII>
Die Grundsicherung dürfte sich in Magdeburg nicht von der halleschen unterscheiden
Im Zweifel einen Anwalt aufsuchen....
Gruß
Yvonne Winkler
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- Meldegesetz in Bezug auf ZWsteuersatzung? -
Kathi,
04.04.2006
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Yvonne Winkler,
04.04.2006
- Meldegesetz in Bezug auf ZWsteuersatzung? -
Kathi,
05.04.2006
- Meldegesetz in Bezug auf ZWsteuersatzung? - Christian, 10.05.2006
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Kathi,
05.04.2006
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Yvonne Winkler,
04.04.2006