Meldegesetz in Bezug auf ZWsteuersatzung?

Christian @, Grafschaft, Mittwoch, 10.05.2006 (vor 6533 Tagen) @ Kathi

» Hallo,
»
» ... vom Amt so fern ich das einschätzen kann, alle sattelfest dargelegt. So dass ich eigentlich keine Möglichkeit habe über die Satzung zum Erfolg zu kommen. Es sei denn es gibt dort wieder andere verfassungswidrige Gesichtspunkte die man eben so nicht kennt. Da wäre dann doch ein Anwalt nötig.

Anwalt schadet vielleicht nicht. Aber so wie ich die Magdeburger Satzung einschätze, macht sie such aus der Nebenwohnung eine Zweitwohnung. Da hilft vielleicht das noch nicht rechtskräftige Lüneburger Urteil (VG Lüneburg vom 16.2.05, 5 A 118/04). Zur Zeit schleudern die Steuerämter so wie so - wegen des Urteils vom Bundesverfassungsgericht 2005 - da ist vielleicht unter dem Aspekt "Schutz der Familie" auch für dich was drin.

Gruß,

Christian
»
» Gruß Kathi


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