Häuschen
Stellen Sie mal einen Link für die Satzung rein. Ist das Ganze mal wieder in good old Bavaria>
Ich habe grundsätzliche Zweifel, dass das Eigentum besteuert werden soll, das dürfte nicht zulässig sein.
Die anderen Zweitwohnungsatzungen, gleich ob melderechtliche oder Überlinger Variante, knüpfen an das Innehaben einer zweiten Wohnung an, nicht an das Eigentum.
Gruß
Yvonne Winkler
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