Häuschen

Yvonne Winkler @, Montag, 17.12.2007 (vor 6579 Tagen) @ Barbara

» Es ist in der Tat so, dass in der Satzung der Gemeinde steht, wer ein
» "Eigentum" in der Gemeinde hat, muss Zweitwohnungssteuer zahlen.
» Auf Nachfrage sagte man mir, man braucht dort weder zu wohnen, noch
» gemeldet zu sein, die Zweitwohnungssteuer fällt automatisch mit dem
» Besitz, oder dem Teilbesitz an.

Diese Auskunft halte ich schlicht für falsch, denn die Zweitwohnungsteuer ist eine Aufwandsteuer, die das Innehaben einer Zweitwohnung, also die Mittelverwendung besteuert. Wenn an das Eigentum angeknüpft würde, würde dies einer Doppelbesteuerung gleichkommen, da die Grundsteuer auch an das Eigentum anknüpft. Der Fall des Leerstandes wird in der Satzung nicht geregelt, darum halte ich eine Veranlagung für falsch.

Gruß Yvonne


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