Zweitwohnugssteuer Köln - mein Fall
Hallo sopran123,
der Fehler war die Anmeldung der Kölner Wohnung als Nebenwohnung. ob sich das rückgängig machen lässt, bezweifle ich. Ist wahrscheinlich nicht mal den Versuch wert.
Wie oft Du diese Nebenwohnung genutzt hast, ist uninteressant. Aber so wie ich das verstehe, war der Freund alleiniger Inhaber Deiner Nebenwohnung, Du warst nur „geduldeter Nutzer“ und hattest zu keinem Zeitpunkt die Wohnung inne. Das interessiert die Stadt Köln vermutlich wenig, denn nach ihrer rechtwidrigen Satzung besteuert sie das „Nutzen einer Nebenwohnung“ und nicht das „Innehaben einer Zweitwohnung“. Die Erklärung solltest Du nur bis zum Punkt „Steuerpflicht“ ausfüllen und dort unter dem Punkt „Die Nebenwohnung ist/war für mich keine Zweitwohnung im Sinne der Zweitwohnungsteuersatzung“, als Erläuterung schreiben: „da ich diese Wohnung zu keinem Zeitpunkt innehatte“. Den Rest entwerten, unterschreiben und ab damit.
Dann heißt es warten, was die Stadt Köln daraus macht. Stelle Dich darauf ein, dass die Stadt vermutlich ohne weitere Rückfragen einen Steuerbescheid auf der Grundlage einer Schätzung verschickt.
Sicherheitshalber solltest Du die „Steuererklärung“ per Einschreiben mit Rückschein verschicken, oder eine „Aktennotiz anlegen. Köln neigt dazu, Jahre später zu behaupten, der potentielle Steuerpflichtige habe nicht geantwortet. Spielt im Endeffekt zwar keine wesentliche Rolle, aber es ist immer gut, wenn man solche Behauptungen mit klaren Aussagen widerlegen kann („… habe ich die Erklärung am …. eigenhändig in den Briefkasten geworfen - Zeuge …“).
Gruß
Christian
PS: Ich nehme an und hoffe, Du hast Dich in Köln mit alleiniger Wohnung und nicht mit Hauptwohnung angemeldet.
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sopran123,
24.01.2008
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