Zweitwohnugssteuer Köln - mein Fall

Christian @, Freitag, 25.01.2008 (vor 6403 Tagen) @ sopran123

Hallo Sopran123,

eine Bescheinigung des Freundes über die Miete ist eher schädlich, denn dann nimmt die Stadt mit einiger Berechtigung an, dass Du Mieterin der Wohnung bist und diese somit innehast - und schätzt den Anteil trotzdem, weil die Miete zu niedrig angesetzt ist. Hier gilt Alles oder Nichts. Das Argument heißt: Keine Zweitwohnungsteuer, weil kein Innehaben er Nebenwohnung - das gibt voraussichtlich noch genug Ärger mit der Stadt.

Für Dortmund gilt übrigens das Gleiche (sowohl von der Argumentation als auch vor zu erwartenden Ärger her). Du hast in Dortmund keine Zweitwohnung, wenn Du die Hauptwohnung in Köln nicht innehast (in diesem Fall besteuert die Stadt das Innehaben einer Nebenwohnung - auch nicht im Sinne der Entscheidungen des BVerfG). Und auch das lässt sich im Fall der Fälle nur gerichtlich durchsetzen. Allerdings ist die Messe in Dortmund schon gesungen, weil Du dort keinen Widerspruch eingelegt hast.

Bezüglich der Einkommensteuer solltest Du Dich noch mal informieren. M.E. lässt sich zumindest in dem Fall Köln/Dortmund die doppelte Haushaltsführung geltend machen, ohne in die Zweitwohnungsteuerfalle zu tappen. Da werden gleiche Begriffe für unterschiedlich Sachverhalte verwendet.

Im Beharren auf das Unrecht sind die Städte bei der ZWSt hartnäckig - in NRW freilich unterstützt von manch unbedarften Gerichten. Wenn man denen (Städte und Gerichte) auf die Sprünge helfen will, muss man sich informieren und die Sachverhalte wenigstens einigermaßen kennen.

Gruß

Christian


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