Zweitwohnsitz in Bielefeld bei , Untermiete?
» Muss ich jetzt für die 3 Monate einen Zweiwohnsitz bentragen>
Den beantragt man nicht, den meldet man nur. Aus dem [urlpdf=http://www.lfd.nrw.de/fachbereich/download/melde-und-ausweiswesen.pdf]Meldegesetz von NRW[/urlpdf]:
[blockquote]§25 Abweichende Regelungen
(1) Wer in der Bundesrepublik Deutschland nach § 13 oder nach § 22 gemeldet ist und zum Zwecke eines seiner Natur nach nicht länger als zwei Monate dauernden Aufenthalts eine Wohnung bezieht, unterliegt hinsichtlich dieser Wohnung nicht der Meldepflicht nach § 13 Abs. 1 und 2. Ist er nach den zwei Monaten nicht aus der Wohnung ausgezogen, so hat er sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden (§ 13 Abs. 1).
[/blockquote]
Also mußt du dich demnach anmelden. In Sachsen beträgt diese Spanne übrigens sechs Monate, da bräcuhtest du dich nicht anmelden.
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Anne,
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