Zweitwohnsitz in Bielefeld bei , Untermiete?

René ⌂ @, Samstag, 20.05.2006 (vor 7136 Tagen) @ Christian

» üblicherweise heben die meisten Satzungen
» auf volle Kalendermonate ab. Dann zahlst Du nur für 1 Monat Zweitwohnungsteuer.

sie hat aber den Zweitwohnsitz für 3 Monate inne, also fällt die Steuer auch für drei Monate an.


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