Zweitwohnsitzsteuer erst nach einem Jahr?

Christian @, Mittwoch, 30.01.2008 (vor 6175 Tagen) @ Brabette

Hallo Brabette (>),
vorab: Ob man in Berlin eine Zweitwohnung innehat oder nicht, ist völlig egal. Entscheidend ist einzig und allein, dass man in Berlin mit Nebenwohnung gemeldet ist.
Wie das Berliner Finanzamt das Gesetz versteht - wenn es denn überhaupt einem menschlichen Verständnis zugänglich ist -, steht in den Sternen und wird vermutlich von Fall zu Fall, ganz nach der Prominenz (oder anderen Kriterien) des Betroffenen gehandhabt. Da ist das Verhalten der deutschen Volksstämme ziemlich einheitlich. Warum auch nicht - wenn das Gesetz schon willkürlich ist, kann es auch so gehandhabt werden.
Zu Deiner Frage.
Die Gesetzesnormen bedeuten nach allgemeinen Grundsätzen des Rechts, der Sprache und der Logik:
Wer sich zum Beispiel am 17. Mai 2007 in Berlin mit Nebenwohnung gemeldet hat, wird am 1. Juni 2008 zur Zweitwohnungsteuer herangezogen. Ab 2009 dann jeweils zum 1. Januar.
Ob diese allgemeinen Grundsätze allerdings in Berlin gelten, wäre nur empirisch herauszufinden. Ich persönlich möchte das Risiko nicht eingehen und habe deswegen keine Nebenwohnung in Berlin angelmeldet.
Gruß
Christian


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