Zweitwohnsitzsteuer erst nach einem Jahr?

Brabette @, Donnerstag, 31.01.2008 (vor 6502 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,
danke für die Antwort. 2 Dinge sind jetzt noch nicht ganz klar. Du schreibst:

Ob man in Berlin eine Zweitwohnung innehat oder nicht, ist völlig

» egal. Entscheidend ist einzig und allein, dass man in Berlin mit
» Nebenwohnung gemeldet ist.

Hab ick wat mißverstandn> Zweitwohnsitz und Nebenwohnung ist dasselbe, oder> Es geht jetzt um das Wort "gemeldet", ja>

» Wer sich zum Beispiel am 17. Mai 2007 in Berlin mit Nebenwohnung gemeldet
» hat, wird am 1. Juni 2008 zur Zweitwohnungsteuer herangezogen. Ab 2009
» dann jeweils zum 1. Januar.

D.h. diese Steuer wird im Voraus bezahlt> Also am 01.06.08 für den Rest des Jahres 2008> Und im Jan 2009 für das Jahr 09> Es bleibt also dabei: ein Jahr frei zweitwohnsitzen>
Ich will dich nicht darauf festnageln, aber ich würd gern wissen ob du´s auch so verstanden hast...
Danke. Babette (jaja, natürlich ohne ´r´;-))


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