Zweitwohnsitzsteuer erst nach einem Jahr?

Christian @, Donnerstag, 31.01.2008 (vor 6502 Tagen) @ Brabette

Hallo Babette,

das Missverständnis ist gewollt. Die Kommunen jonglieren gerne mit den Begriffen
-Zweit-/Nebenwohnsitz,
- Nebenwohnung und
-Zweitwohnung
und wollen alle Welt glauben machen, das sei das Gleiche. Das gelingt manchen Kommunen sogar vor Gericht (bestes Beispiel; der VGH Bayern - aber der glaubt ja alles, was die Kommunen ablassen). Frei nach dem Motto: Nur wer klare Begriffe hat, kann richtige Entscheidungen fällen, sorgen die Kommunen auf diese Weise für die gewollte Verwirrung, die sie für ihre schäbige Steuererhebung brauchen. Zum Glück finden sich zunehmend Gerichte(vielleicht auch irgendwann mal in BY), die das Spiel nicht mitmachen.:-P
Wird es für Dich damit klarer:
Eine Zweitwohnung muss man (zusätzlich zur Erstwohnung) innehaben, um zweitwohnungsteuerpflichtig zu sein. Ob man die Zweitwohnung als Nebenwohnung melden muss, ist nicht zwingend erforderlich (Melderecht), und die Zweitwohnung muss auch kein Zweitwohnsitz sein.;-)

» D.h. diese Steuer wird im Voraus bezahlt> Also am 01.06.08 für den Rest
» des Jahres 2008> Und im Jan 2009 für das Jahr 09> Es bleibt also dabei:
» ein Jahr frei zweitwohnsitzen>

Ja, so verstehe auch ich das Berliner ZWStG - die Nebenwohnung wird erst nach einem vollen Jahr in Zweitwohnung umbenannt und so zum Steuergegenstand. Die Zahlungsmodalitäten sind ein bisschen anders, das Gesetz legt fest: „Die Steuer wird als Jahresbetrag am 15. Juli fällig“. Wahrscheinlich soll auf diese Weise das Urlaubsgeld für die Kommunalpolitiker reinkommen.

Aber: Zahlen würde ich keine Cent - und wenn Berlin noch so arm ist.

Gruß
Christian


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion