ZWS - Magdeburg

Bjoern @, Dienstag, 12.02.2008 (vor 5910 Tagen) @ Christian

du kannst den Brief gerne umformulieren bzw. etwas schärfer schreiben ;-)

ich such dann nur noch die email-adressen der stadtratsfraktionen raus ... und dann kann jeder hier aus dem forum ne nette email an die beteiligten schicken :-D

allerdings halte ich die stadträte für die besseren ansprechpartner; der ob trümper würde den brief an seine fachabteilung abgeben, die formulieren ein antwortschreiben (und verstecken sich wieder hinter der "gefestigten rechtssprechung des vg magdeburg und des ovg sachsen-anhalt") und herr trümper unterschreibt dieses ... that´s it. der befasst sich mit sicherheit nicht mit der problematik

bei den stadträten könnte ich mir schon vorstellen, dass sie sich die ganze angelegenheit mal etwas genauer anschauen ... und deshalb habe ich das schreiben relativ freundlich formuliert, um interesse auf der gegenseite zu wecken ;-)

zu der strafrechtlichen geschichte:
erpressung dürfte nicht gehen, weil die stadt die zweitwohnungsteuer/nebenwohnsitzsteuer nicht mit gewalt bzw. durch androhung eines empfindlichen übels eintreibt ... der betroffene hat ja schließlich die möglichkeit, den rechtsweg zu bestreiten

aber bei betrug könnte was gehen


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