ZWS in Berlin für Vater aus NRW
Hallo,
für folgende Situation habe ich noch keinen Fall vorgefunden:
Mein Vater möchte meine freiwerdende ET-Wohnung zur Hälfte der ortsüblichen Miete als "Nebenwohnung" mieten, um in Zukunft näher bei seinen Kindern zu sein.
Wird die ZWSt erst nach einem Jahr erhoben und bezieht sich diese dann auf diese Miete oder wird dazu die ortsübliche Miete herangezogen. Dass er die Hälfte zahlen möchte/soll, hat steuerliche Gründe.
Mein Vater hat seinen Hauptwohnsitz weiterhin in NRW und möchte nur ein paar Mal im Monat nach Berlin kommen.
Bis dahin
maiwonneproppen
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maiwonneproppen,
15.02.2008
- ZWS in Berlin für Vater aus NRW - Christian, 16.02.2008
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