ZWS in Berlin für Vater aus NRW
Hallo,
die Situation ist Standard - wer in Berlin eine Nebenwohnung nutzt wird nach einem Jahr zu einer so genannten Zweitwohnungssteuer herangezogen. Bemessungsgrundlage ist dabei die entrichtete Nettokaltmiete, mindestens jedoch die jeweils gültige Vergleichsmiete nach dem Mietspiegel bzw. die ortsübliche Miete für vergleichbare Wohnungen.
Entscheidend ist: Berlin besteuert ausschließlich Nebenwohnungen. Was die Zweitwohnungsteuer angeht, gilt der Grundsatz: Wer in Berlin eine weitere Wohnung für seinen persönlichen Lebensbedarf oder den seiner Familie (Zweitwohnung) neben seiner Erstwohnung innehat und diese melderechtlich nicht als Nebenwohnung nutzt, unterliegt nicht der Zweitwohnungssteuer.
Davon würde ich kräftig Gebrauch machen. Dabei aber immer an Zumwinkel und andere denken - Steuerhinterziehung ist strafbar.
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Gruß
Christian
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maiwonneproppen,
15.02.2008
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