ZWS in Berlin für Vater aus NRW
Hallo,
Einige Ergänzungen:
1. Wenn Du aus der Wohnung ausziehst, musst Du dich dort ab- und für die neue Wohnung anmelden.
2. Der Mieter oder Eigentümer der Wohnung muss GEZ zahlen, wenn dort entsprechend Geräte bereitgehalten werden. Ob die Wohnung melderechtlich relevant genutzt wird oder nicht spielt keine Rolle
3. Die Besitz-/Mietverhältnisse spielen im Melderecht eigentlich keine Rolle. Wer in eine Wohnung „einzieht“, muss sich anmelden. Ein besuchsweiser Aufenthalt ist nicht unbedingt mit dem „Einziehen in einer Wohnung“ gleichzusetzen und löst m.E. keinen melderechtlichen Vorgang aus. Was in Deinem Fall richtig ist, kannst nur Du bzw. Dein Vater entscheiden.
4. Steuerhinterziehung wäre eine rechtswidrig unterlassene Meldung nicht - „nur“ ein Verstoß gegen das Melderecht. Aber wer kann und will den schon feststellen> Zumal dann, wenn die Erklärung für die Nicht-Anmeldung plausibel ist>
Gruß
Christian
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maiwonneproppen,
15.02.2008
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