Zweitwohnsitz an- und wieder abmelden?
Hallo Yvonne,
nunja, der Vertrag hat eine Laufzeit von 36 Monaten.. Und eine vorherige Kündigung lässt sich eben nur durch besondere Umstände vollziehen. Und die versuche ich mir gerade zu schaffen. Wirklich nicht die feine Art, aber als armer Student ist man manchmal etwas zu einfallsreich ;o) (Und beim Unterschreiben von Verträgen etwas kopflos)
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Annette,
09.05.2006
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Yvonne Winkler,
09.05.2006
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