Zweitwohnsitz an- und wieder abmelden?
Hallo Annette,
da stellt sich mir zuerst mal die Frage, ob die Vertragslaufzeit des Fitnessvertrages von 36 Monaten überhaupt zulässig ist. Da lohnt sich mal ein Blick ins Internet oder ein Gang zur Verbraucherzentrale. Zur Not kann man sich auch mal an einen Anwalt wenden, um aus dem Vertrag herauszukommen.
Beim nächsten Vertrag vorher das Kleingedruckte lesen
Gruß Yvonne Winkler
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Annette,
09.05.2006
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