HILFE! ZWS in München / Bayern

Christian @, Freitag, 21.03.2008 (vor 5852 Tagen) @ Sascha

Hallo Sascha,

ohne Rechtsgrundlagen passiert gar nichts. Die Frage ist nur, ob die Rechtsgrundlagen stimmig sind. Und ein paar Spielregeln muss man schon beachten.
1. Ein Widerspruch befreit nicht von der Zahlungspflicht.
2. Ein Widerspruch kann kostenpflichtig zurück gewiesen werden (Es gibt sogar Städte, die berechnen Gebühren, wenn sie einem Widerspruch stattgeben).
3. Fristen sind einzuhalten.

Was ist zu tun>
Hängt alles davon ab, von wann der Steuerbescheid bzw. der Widerspruchsbescheid ist. Wenn die Frist zur Klageeinreichung schon abgelaufen ist (das ich befürchte) heißt es zahlen ohne zu klagen.

Gruß

Christian

PS.:
Die Frage ist nicht, warum so wenige Beiträge aus Bayern kommen, sondern warum sich so viele von den Kommunen ausnehmen lassen, ohne sich zu wehren.


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