HILFE! ZWS in München / Bayern
Hallo Sascha,
was über die Zweitwohnungsteuer so geschrieben wird, ist manches Mal irreführend und nur begrenzt hilfreich.
In Deinem Fall habe ich den finsteren Verdacht, dass die Frist für die Einreichung einer Klage überschritten ist. Damit hat die Stadt auf jeden Fall eine Rechtsgrundlage für die Eintreibung der Steuer. Nämlich einen bestandskräftigen Steuerbescheid.
Die Frage, ob die Zweitwohnungsteuer in Deinem Fall berechtigt ist, stellt sich damit nicht mehr.
Was das „nicht zahlen“ angeht - sie kommen, um zu pfänden. Das verteuert die Sache nicht unerheblich, und wenn nichts zu pfänden da ist, bleibt die – berechtigte - Forderung bestehen. Und einen Schufa-Eintrag gibt es obendrein gratis dazu. Auf was Du Dich in so einem Fall einlässt, solltest Du lieber im Detail mit einem Anwalt besprechen
Gruß
Christian
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Sascha,
21.03.2008
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Christian,
21.03.2008
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Sascha,
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- HILFE! ZWS in München / Bayern - Christian, 26.03.2008
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22.03.2008
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Christian,
21.03.2008