ZWS bei eheähnlicher Gemeinschaft MIT Kindern

ann @, Dienstag, 15.04.2008 (vor 6614 Tagen)

Hallo,

weiß zufällig jemand, ob schon mal richterlich geklärt wurde, wo sich der Hauptwohnsitz befindet (bzw. befinden muss), wenn man in eheähnlicher Gemeinschaft MIT Kindern lebt (Berlin), aber woanders arbeitet (Bayern)>

Gibt es Urteile über die Gleichstellung von eheähnlicher Gemeinschaft und Ehe, wenn es gemeinsame minderjährige Kinder gibt und man vor dem beruflichem Wechsel bereits 10 Jahre zusammengelebt hat>

Danke!
Ann


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion