ZWS bei eheähnlicher Gemeinschaft MIT Kindern

Christian @, Mittwoch, 16.04.2008 (vor 6629 Tagen) @ ann

Hallo Ann, hallo Yvonne,
vielleicht hilft Prof. Dr. Groh ein bisschen bei der Rechtsfindung:
"Familie ist die Gemeinschaft zwischen Eltern und Kindern jeden Alters." Vgl.
- BVerfG v. 5.2.1981 -2 BvR 646/80,
- BVerfGE 57, 170 (178).
"Von einer Familie des Zweitwohnungsinhabers ist daher auch zu sprechen, wenn in der auswärtigen Wohnung ein gemeinsamer Haushalt zwar nicht mit einem Ehepartner, wohl aber mit eigenen Kindern, ggf. auch unter Einbeziehung eines anderen Partners besteht." Vgl.
- BVerfG v. 8.6.1977 - 1 BvR 265/77,
- BVerfGE 45, 104 (123).
Ob die genannten Entscheidungen das so hergeben, müsste geprüft werden. Falls ja, sieht es gar nicht so schlecht aus und das Risiko ist in meinen Augen minimal. Dann kann man sich den Meldezirkus wirklich sparen.
Gruß
Christian


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