ZWS bei eheähnlicher Gemeinschaft MIT Kindern

ann @, Dienstag, 15.04.2008 (vor 6614 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

wie könnten wir denn die Berliner Zweitwohnsteuer umgehen> Untermiete scheidet aus, habe ich ja schon geschrieben.

Und wie wäre es (rein theoretisch), wenn er sich gar nicht in Berlin melden würde, sondern nur so jedes Wochenende zu Besuch käme> Gebe es da Probleme mit der Berliner Meldebehörde, weil der Mietvertrag ja auch auf ihn läuft> Oder Probleme mit dem Münchner Finanzamt wegen der doppelten Haushaltsführung>

Und wie wäre es, wenn er in München nur zur Untermiete bzw. in einer Pension wohnen würde>

Grüße
Ann


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