Steuerbescheid in Mainz, wegen vergessener Abmeldung

Christian @, Samstag, 26.04.2008 (vor 5989 Tagen) @ jonasjonas

Hallo Jonas,
mit was man der Stadt Mainz kommen muss, um die Verantwortlichen zum Nachdenken zu bringen, weiß ich nicht.
Verstehen muss man Deinen Meldezirkus aber auch nicht. „Automatisch“ passiert bei den Meldeämtern gar nichts, die richten sich nach den Angaben - oder den unterbliebenen Angaben - der Kundschaft, wenn sie Haupt- und Nebenwohnungen (nicht WOHNSITZE!) festlegen. Die hätten schön zu tun, wenn sie sich auch noch um den Wohnsitz Gedanken machen müssten.
Mit der eigentlichen Sache, der Zweitwohnungsabgabe, hat deine Nicht-/Falschmelderei nur am Rande zu tun. Denn für den arg beschränkten Horizont der Mainzer ist jede Nebenwohnung eine Zweitwohnung. Das dürfen sie gerne vermuten, aber das lässt sich widerlegen – wenn es denn nicht so ist. Das genau lässt sich aber aus Deiner Frage nicht erkennen.
Genau so wenig, wie klar zu erkennen ist, ob es sich bei dem „Brief der Stadt Mainz“, in dem zur Zahlung der Zweitwohnungsabgabe aufgefordert wird, um einen Steuerbescheid oder die Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung handelt.
Beides ist für die Beantwortung Deiner Frage und das, was weiter zu tun ist, von Bedeutung.
Zu Deiner Ordnungswidrigkeit im Umgang mit dem Melderecht: Ja, das kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Noch Fragen>
Gruß
Christian


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion